Tipps und Hinweise
Wozu wird ein Kfz-Sachverständiger (Kfz-Gutachter) benötigt?
- Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall
- Gutachtenerstellung
- Fahrzeugbewertungen (Wertgutachten über Fahrzeuge)
- Beweissicherung
- Unfallrekonstruktion
Wie kann man als Auftraggeber erkennen, ob es sich um einen seriösen qualifizierten Kfz-Sachverständiger handelt?
Seriöse Kfz-Sachverständige erkennt man daran, dass der Kfz-Sachverständige ein Kfz-Meister, staatlich geprüfter Kfz-Techniker oder Ingenieur ist und zudem noch eine Ausbildung zum geprüften Kfz-Sachverständiger absolviert hat.
Wer trägt die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens?
Haftpflichtfall: Beim unverschuldeten Unfall trägt laut Rechtssprechung des BGH (Bundesgerichtshof) grundsätzlich der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung die anfallenden Kosten des Kfz-Sachverständigen. Vorsicht! Bei Schäden die für den Laien ersichtlich unter 750 € (Bagatellschäden) liegen, ist die Versicherung nicht verpflichtet, ein Gutachten zu erstatten, da reicht ein Kostenvoranschlag von Ihrem Kfz-Sachverständigen oder einer Reparaturwerkstatt Ihres Vertrauens vollkommen zur Schadensregulierung bei der Versicherung aus.
Kaskofall: Im Kaskofall ist die Versicherung „Weisungsberechtigt", das bedeutet, die Versicherung ist berechtigt, ihren eigenen Sachverständigen zu beauftragen. Die Kosten der Erstellung des Gutachtens trägt in der Regel die Versicherung. Ist man mit der Schadensfeststellung nicht einverstanden, hat der Versicherte die Möglichkeit, ein so genanntes „Sachverständigenverfahren" einzuleiten. Bei diesen Verfahren beauftragt jede Partei einen Sachverständigen seines Vertrauens, und die Gutachten werden danach durch einen Obmann (Obergutachter) bewertet.
Die Kosten für dieses Verfahren trägt zunächst jede Partei für sich und die Übernahme der Kosten wird zum Schluss des Verfahrens durch den Obmann festgelegt.
Wertgutachten: Die Kosten für die Erstellung eines Wertgutachtens werden in der Regel nach Aufwand berechnet. Die Erstattung der Kosten trägt der Auftraggeber.
Muss man bei einem unverschuldeten Unfall das Angebot eines versicherungseigenen Sachverständigen der gegnerischen Versicherung annehmen?
Oftmals macht die gegnerische Versicherung das Angebot, einen versicherungseigenen Sachverständigen zu stellen. Auf dieses Angebot brauchen man sich nicht einzulassen. Man sollte sich darüber bewusst sein, wenn man einen Sachverständigen von der gegnerischen Versicherung in Anspruch nehmen, derjenige die Schadenshöhe ermittelt, der auch für den entstandenen Schaden aufzukommen hat. Ob das so gut ist? Da der Geschädigte seinen Schaden beweisen muss, ist es ratsam einen unabhängigen, freien, Sachverständigen seines Vertrauens zu beauftragen, damit auch die Wertminderung neben den Fahrzeugschaden richtig ermittelt wird.
Ist es ratsam, einen einfachen Kostenvoranschlag einer Reparaturfirma einzuholen?
Der Geschädigte, der nur einen einfachen Kostenvoranschlag einer Reparaturfirma eingeholt hat, kann damit schlechte Erfahrung machen. Der Kostenvoranschlag hat keine „beweissichernde" Funktion, außerdem sind die Kosten neben den Fahrzeugschaden meist falsch oder gar nicht berücksichtigt.
Was ich für Sie tun kann:
- Kfz-Schadengutachten
- Kfz-Kostenvoranschläge
- Kfz-Bewertungen
- Kfz-Beweissicherung
- Technische Kfz-Gutachten
- Technische Unterstützung beim Gebrauchtwagenkauf
- Technische Beratung rund ums Fahrzeug