Fachbegriffe kurz erklärt
Was versteht man eigentlich unter einem Unfall?
Ein Unfall bedeutet, ein plötzlich mit mechanischer Gewalt von außen her einwirkendes Ereignis.
Was versteht man unter den Wiederbeschaffungswert?
Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, der für ein vergleichbares Fahrzeug (Art und Güte) am Tag des Schadens unter Berücksichtigung sämtlicher wertbeeinflussenden Faktoren und der örtlichen Marktlage an einen seriösen Händler zu zahlen wäre.
Was bedeutet der Restwert?
Der Restwert ist der anzurechnende Wert auf das total beschädigte Fahrzeug. Die Versicherer zahlen im Schadensfall bei fiktiver Abrechnung die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert (netto) und Restwert als Geldbetrag aus, das bedeutet, je höher der Restwert, desto niedriger ist der von der Versicherung zu zahlende Geldbetrag. Auf die Höhe des Restwerts hat der Sachverständige keinen Einfluss, da verschiedene Angebote von Restwertkäufer für das beschädigte Fahrzeug eingeholt werden.
Was bedeutet fiktive Abrechnung?
Unter fiktiver Abrechnung versteht man, das sich der Anspruchsteller seine Schadensersatzansprüche von der Versicherung durch einen Geldbetrag auszahlen lässt.
Was sind Alt und Vorschäden, und nehmen Sie im Gutachten Einfluss?
Altschäden sind alle unreparierten Schäden am Fahrzeug, unter Vorschäden versteht man instandgesetzte Schäden. Alt und Vorschäden nehmen im Gutachten Einfluss beim Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung und in der Kalkulation.
Was versteht man unter Bagatellschäden?
Bagatellschäden sind Fahrzeugschaden bis ca.750,00 €. Wenn für eine Laien ersichtlich ist, das der Fahrzeugschaden unterhalb der Grenze von 750,00 € liegt, reicht ein Kostenvoranschlag von ihren Sachverständiger oder einer Reparaturwerkstatt ihres Vertrauens zur Schadensregulierung bei den Versicherer vollkommen aus. Die Versicherer brauchen bei Bagatellschäden ein Gutachten nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshof nicht zu erstatten.
Worin befindet sich der Unterschied zwischen einen Kostenvoranschlag und ein Gutachten?
Ein Kostenvoranschlag ist unverbindlich, und nur der Fahrzeugschaden wird kalkuliert. Ein Gutachten dagegen, ist eine rechtsbindende begründete Stellungnahme eines Sachkenners.
Welche Totalschadensarten unterscheidet man?
Wirtschaftlicher Totalschaden bedeutet, dass die Reparaturkosten höher sind als der Wert des Fahrzeuges. Ein Technischer Totalschaden kommt dann zu tragen, wenn das Fahrzeug nicht mehr im vollen Umfang instandzusetzten ist.
Was ist unter den Begriff „Wertminderung" zu verstehen?
Eine Wertminderung wird im Regelfall meist nur im Haftpflichtfall erstattet, bei Nutzfahrzeugen und Motorräder kommt eine Wertminderung in der Regel nicht zum tragen. Bei Personenkraftwagen wird eine Wertminderung bis 72 Monaten nach Erstzulassung des Fahrzeug und eine Gesamtlaufleistung von ca.100.000 km erstattet. Die Höhe der Wertminderung wird vom Sachverständigen festgelegt, dabei wird zwischen zwei Arten von Wertminderung unterschieden.
Die merkantile Wertminderung (kaufmännische Wertminderung) ist das subjektive Empfinden eines potenziellen Käufers eine minderwertige Ware zu erwerben. Ein Fahrzeug mit instandgesetzten Unfallschaden erzielt bei der Veräußerung in der Regel weniger Erlös als ein gleichwertiges unfallfreies Fahrzeug.
Die technische Wertminderung kommt zum tragen, wenn nach sach- und fachgerechte Instandsetzung ein oder mehrere Mängel im Bereich der Gebrauchsfähigkeit, Betriebssicherheit, Lebensdauer oder äußeres Aussehen verbleiben und lt. Hersteller nicht mehr beheben lassen. Im Kaskofall ist eine technische Wertminderung zulässig.
Was versteht man unter dem Verkehrswert?
Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Objekts bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände die den Preis beeinflussen zu berücksichtigen, ungewöhnliche und persönliche Verhältnisse sind außer Betracht zu lassen. Der Verkehrswert entspricht den gemeinen Wert §9 Abs.2 BewG (Bewertungsgesetz).
Was versteht man unter dem Neuwert?
Der Neuwert umfasst die Kosten, zu dem einen Objekt am Bewertungsstichtag im neuen und untadeligen Zustand zu beschaffen wäre.
Was bedeutet Vorteilsausgleich?
Unter Vorteilsausgleich versteht man, die mit dem Schadensausgleich zwangsläufig verbundene Besserstellung des Anspruchstellers. Im Haftpflichtfall ist der Vorteilsausgleich unter den Namen „Wertverbesserung" bekannt, im Kaskofall nennt man den Vorteilsausgleich „Neu für Alt".
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